Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

01.10.2009
Hausarztzentrierte Versorgung –
Ende des Ärztetourismus ?

Verbraucherzentralen befragen Krankenkassen bundesweit

Seit dem 01.07.2009 müssen die Krankenkassen ihren Mitgliedern eine sogenannte Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) anbieten. Die HZV ist eine zusätzliche Vereinbarung zwischen Krankenkasse und Mitglied, mit der sich das Mitglied für mindestens ein Jahr verpflichtet, bei gesundheitlichen Beschwerden zunächst den Hausarzt aufzusuchen. Ein sofortiger Besuch beim Facharzt ohne Überweisung ist - mit Ausnahme von Augen-, Frauen- und Kinderärzten sowie in Notfällen - nicht zulässig. Hintergrund der HZV ist der ökonomische Einsatz der finanziellen Mittel im Gesundheitswesen, u.a. durch Bündelung der Untersuchungsergebnisse und Lotsenfunktion des Hausarztes. Der Hausarzt hat damit eine umfassenden Überblick über die Krankengeschichte des Patienten sowie alle vorgeschriebenen Behandlungen und verschriebenen Medikamente. Damit sollen Mehrfachuntersuchungen und –behandlungen, vermeidbare Wechselwirkungen von Medikamenten sowie unnötige Besuche bei anderen Ärzten ("Ärztetourismus") vermieden werden.

Aber auch der Patient kann von der hausarztzentrierten Versorgung profitieren. Die Krankenkassen können den Versicherten einen oder mehrere Vorteile gewähren, wie z. B. den Erlass oder die Reduzierung der Praxisgebühr. Auch müssen sich bei manchen Krankenkassen die teilnehmenden Hausärzte verpflichten, Abend- oder Wochenendsprechstunden für Berufstätige anzubieten und/oder bei der Vereinbarung von Facharztterminen behilflich zu sein. Manche Krankenkassen bieten Patienten im Rahmen der HZV auch zusätzliche Vorsorgemaßnahmen an. In der Regel begrenzen die Krankenkassen im Rahmen der HZV die Wartezeit bei Arztterminen auf 30 Minuten. Die genaue Ausgestaltung über die gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen hinaus bleibt jeder einzelnen Krankenkasse selbst überlassen. Hierbei ergeben sich große Unterschiede, wie die bundesweite Umfrage im August bei 141 Krankenkassen ergab, so dass keine allgemeingültigen Empfehlungen ausgesprochen werden können. Ausführliche Informationen zu den Ergebnissen der Fragebogenaktion im Rahmen des durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projektes "Wirtschaftlicher Verbraucherschutz 2009" sind hier... nachzulesen.

Bei Interesse an der Hausarztzentrierten Versorgung sollte zunächst beim Hausarzt erfragt werden, ob er an diesem Programm teilnimmt. Ansonsten geben die Krankenkassen oder die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (unter Arztsuche) über die teilnehmenden Hausärzte in der näheren Umgebung Auskunft.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link617441A.html