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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

05.10.2009
Neue Regeln für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen nicht nur zum Vorteil der Verbraucher
Verbraucherzentrale informiert

Ende Oktober 2009 treten in Deutschland neue Regeln für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in Kraft. Derzeit erhalten Kunden von Banken und Sparkassen die Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Sonderbedingungen.
Positiv zu bewerten ist, dass künftig Euro-Zahlungen in der EU schneller abgewickelt werden müssen. Auch Gebühren für Auslandsüberweisungen dürfen dann nicht mehr ohne ausdrückliche Genehmigung abgezogen werden.

Neben diesen Veränderungen gibt es aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. aber auch negative Auswirkungen. Künftig werden Überweisungsaufträge mit Zugang beim Geldinstitut unwiderruflich wirksam. Dies bedeutet, dass eine Korrektur grundsätzlich nicht mehr möglich ist.

Auch sind bei Überweisungen, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, nur noch die Kontonummer und die Bankleitzahl maßgeblich, der Name des Empfängers spielt dann keine Rolle mehr. Jeder Zahlendreher kann dann für den Verbraucher zu Problemen führen. Darum muss jeder Verbraucher noch sorgfältiger seine Angaben auf dem Überweisungsauftrag prüfen, denn für deren richtige Angabe haftet er zukünftig, es sei denn, das Kreditinstitut zeigt sich kulant.

Sollte die Zahlungskarte gestohlen und dann missbräuchlich verwendet werden, ist generell der Karteninhaber mit einer verschuldensunabhängigen Haftung von bis zu 150,- Euro dabei, so sieht es zumindest das Gesetz vor. Allerdings kann der Kartenherausgeber davon zu Gunsten des Verbrauchers abweichende Regelungen festlegen.

In den nächsten Monaten wird die neue Lastschrift nach und nach Einzug im Alltag halten. Vor allem bei wiederkehrenden Zahlungen müssen Verbraucher für diese erneut eine Zustimmung erteilen. Anbieter werden deshalb in der nächsten Zeit mit neuen Formularen auf die Kunden zukommen.

Mit der neuen Lastschrift verkürzt sich die Rückbuchungs-möglichkeit auf 8 Wochen ab dem Buchungstag, wenn beispielsweise ein falscher Betrag vom Konto abgebucht wurde. Bei der alten Lastschrift, die es parallel auch noch einige Zeit geben wird, hat der Bankkunde mehr Zeit: nämlich bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss, der regelmäßig zum Ende des Quartals erfolgt.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link618431A.html