Persönliche Daten sind eine heiß begehrte Ware. Es ist zu befürchten, dass auch beim Quelle-Ausverkauf Millionen Kundendaten zu Geld gemacht werden sollen.
Es beruhigt keinesfalls, wenn der Insolvenzverwalter versichert, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten würden. Ermöglicht doch gerade das heftig umstrittene so genannte Listenprivileg - eine Sonderregelung in den deutschen Datenschutzgesetzen - die Weitergabe von Kundendaten zu Werbezwecken. Unter dieses Listenprivileg fallen Daten wie Name, Anschrift, Geburtsjahr und maximal ein weiteres Kaufmerkmal. Andere Daten wie Bankverbindung oder Angaben zur Zahlungsmoral dürfen nicht weitergegeben werden.
Eine Datenweitergabe nach dem Listenprivileg ist ohne Zustimmung des betroffenen Verbrauchers durchaus möglich, sofern dieser der Weitergabe nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät den Quellekunden schnellstens aktiv zu werden und der Weitergabe ihrer Daten zu Werbezwecken zu widersprechen. Ein entsprechender Musterbrief ist in allen Beratungsstellen oder hier als Download erhältlich.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
