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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

04.12.2009
Stichtag 30. November verpasst - was nun?
Verbraucherzentrale prüft Wechselmöglichkeiten und bietet computergestützten Kfz-Versicherungs-vergleich an

Die alljährliche große Kündigungswelle in der Kfz-Versicherung ist vorbei, da der allgemein gebräuchliche Stichtag
30. November
verstrichen ist. Wer von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat, muss nicht zwangsläufig eine komplette weitere Versicherungsperiode an den Kfz-Versicherer gebunden sein.

All jene Fahrzeughalter, deren Versicherungsvertrag nicht am 31. Dezember endet, sollten in ihren Unterlagen nachsehen, zu welchem Zeitpunkt ein frühst möglicher Wechsel des Kfz-Versicherers möglich ist.
Aber auch diejenigen, die den Stichtag 30. November verpasst haben, können die Kfz-Versicherung wechseln, wenn sie ein außerordentliches Kündigungsrecht ausüben können. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn sich bei gleicher Leistung die Versicherungsprämie erhöht und seit Erhalt des entsprechenden Schreibens des Versicherers noch kein Monat vorüber ist. Hat der Versicherungsnehmer beispielsweise erst Anfang Dezember die neue und höhere Beitragsrechnung erhalten, kann er innerhalb der Monatsfrist bis Anfang Januar sein Kündigungsrecht ausüben.
Eine weitere Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu kündigen, besteht, wenn das versicherte Fahrzeug veräußert wird. Mit dem Erweb eines anderen Fahrzeuges kann dann eine günstige Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.
Wer einen Kfz- Schadenfall über die Versicherung regulieren lässt, hat ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht und kann so auch zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln.

Bei einem Wechsel sollten gleiche oder verbesserter Versicherungsleistungen Vorrang haben, nicht allein die Prämienhöhe ist für guten Versicherungsschutz entscheidend. Im Falle einer beabsichtigten Kündigung der bestehenden Kfz-Versicherung empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. diese schriftliche und rechtzeitig per Übergabe-Einschreiben zu verschicken.

Wer mehr über die Wechselmöglichkeiten in der Kfz-Versicherung wissen und sich über günstige Kfz-Versicherungsangebote informieren will, sollte sich unabhängig beraten lassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. bietet dazu in den Beratungsstellen Dessau, Halle/Saale und Magdeburg einen ständig aktualisierten computergestützten Kfz-Versicherungsvergleich an. Nur in diesen Beratungsstellen kann an Hand des persönlichen Fahrerprofils und nach Auswahl individueller Leistungsmerkmale ein Kfz-Versicherungsvergleich vor Ort zum Preis von 10 Euro durchgeführt werden, der die Angebote herausfiltert, die diese Kriterien erfüllen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link651351A.html