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Die Übernahme von Küchen Quelle: Was Sie als Kunde wissen müssen

Vier fränkische Geschäftsleute haben Ende November die Firma "Küchen Quelle" übernommen. Trotz gleichem Namen hat das Auswirkungen für Verbraucher, die Verträge mit der alten "Küchen Quelle" geschlossen hatten. Nach Auskunft des Anwalts des Konsortiums wird dieses all diejenigen Verträge übernehmen, in denen eine Küche zwar bestellt, aber noch nicht oder noch nicht vollständig an die Verbraucher ausgeliefert wurde.

Verbraucher, die bei der alten "Küchen Quelle" eine Küche gekauft oder bestellt haben, stellen zu Recht die Frage, was mit ihren Garantie- und Gewährleistungsansprüchen geschieht und ob sie vom Vertrag zurücktreten können.

Dabei gibt es unterschiedliche Fallkonstellationen:

Die Küche ist schon komplett eingebaut und bezahlt worden


Innerhalb der Gewährleistungsfrist treten Mängel auf. Diese Verträge werden nicht von der neuen "Küchen Quelle" übernommen; Vertragspartner bleibt die alte Küchen Quelle und somit der Insolvenzverwalter.

Der Verbraucherzentrale liegen hier bereits Erfahrungsberichte vor, dass der Kundendienst Gewährleistungsreparaturen ablehnt, aber bereit ist, Geräte gegen Bezahlung zu reparieren. Eigentlich können Verbraucher vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Händler es ablehnt, Gewährleistungsmängel zu beheben. Hier ist das aber nicht empfehlenswert, weil die Gefahr besteht, dass bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrags die Küche demontiert, aber bestenfalls ein Bruchteil des Kaufpreises zurückerstattet wird.

Die Küche ist bestellt, aber noch nicht oder noch nicht vollständig geliefert


Diese Verträge sollen von der neuen "Küchen Quelle" übernommen werden. Kunden der alten "Küchen Quelle" müssen den neuen Vertragspartner jedoch nicht gegen ihren Willen akzeptieren. Lehnt der Kunde die Übernahme ab, ist er trotzdem an den mit der ehemaligen "Küchen Quelle" geschlossenen Vertrag gebunden. Es liegt beim Insolvenzverwalter, zu entscheiden, ob der diesen erfüllen möchte oder nicht.

Nach Aussage des Rechtsanwalts des Übernehmer-Konsortiums wird sich der Insolvenzverwalter für eine Vertragserfüllung entscheiden, wenn Verbraucher den Übergang des Vertrages ablehnen. Das Konsortium liefert die Küche - jedoch nicht als neuer Vertragspartner, sondern als so genannter Erfüllungsgehilfe der früheren "Küchen Quelle", die Vertragspartner bleibt. Verbraucher müssen nach der Lieferung der Küche den vollen Kaufpreis an die ehemalige "Küchen Quelle" bezahlen, haben nach deren Liquidation jedoch keinen Ansprechpartner mehr für Reklamationen.

Betroffene sollten die Vertragsübernahme durch das Konsortium in Betracht ziehen. Bietet das Konsortium dem Kunden an, den mit der alten "Küchen Quelle" geschlossenen Vertrag zu übernehmen, tritt es damit in die Rechte und Pflichten der alten Küchen Quelle ein: Es muss die bestellte Küche liefern und sämtliche Gewährleistungsansprüche aus dem übernommenen Vertrag erfüllen. Nach Auskunft des Unternehmenskonsortiums wurden auch die Lieferanten der alten "Küchen Quelle" vertraglich verpflichtet, die von ihnen gegebenen Garantieversprechen im Falle eines Vertragsübergangs aufrechtzuerhalten.

Kunden, die einer Übernahme des Vertrages zustimmen, rät die Verbraucherzentrale, sich von dem Unternehmerkonsortium die Übernahme von Gewährleistungs- und Garantieleistungen sowie sonstiger Zusagen und Vereinbarungen schriftlich zusichern zu lassen.

Die Verbraucherzentrale kritisiert die unzulängliche Information des Konsortiums über die Folgen des Kaufs der "Küchen Quelle". Obwohl die Medien schon am 21. November darüber berichteten, gab es über Wochen hinweg keine konkreten Hinweise, welche Konsequenzen daraus für Altverträge mit der Küchentochter des in Liquidation befindlichen Versandunternehmens Quelle folgen.

Für die mit der neuen "Küchen Quelle" abgeschlossenen Verträge gelten die üblichen Verbraucherrechte.

Das Konsortium firmiert unter folgendem Namen:
KQ Küchen Quelle GmbH
Amtsgericht: Fürth
HRB: 12209
Nürnberger Str. 69-71
91052 Erlangen
Geschäftsführung: Dr. Christian Bühler, Dr. Bernd Warnick
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 216/130/70440

Im Zweifel hilft die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale weiter.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link656671A.html