Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Zusätzlich zu diesem Thema
bieten wir Ihnen an:

Beratungsstellen

Ratgeber

Titelbild des Ratgebers zum Thema Antiaging- und Wellness-Präparate

Antiaging- und Wellness-Präparate


4,90 EURO
96 Seiten, Pocket-Format

Zum Ratgeber-Shop

Ergebnisse der

Stiftung Warentest

Onlineshopping

Schöne teure Onlinewelt

Online-Rechtsberatung

Nur vier Anwälte lagen richtig

Umtausch und Rückgabe

Spielregeln für Käufer und Verkäufer

Weitere Beiträge

Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags

Der Umtausch beim Händler

Missfallen dem Käufer im Nachhinein beispielsweise Farbe, Größe oder andere Eigenschaften einer Ware, hat er kein automatisches Recht auf Umtausch. Der Verkäufer kann die Umtauschmöglichkeit vor dem Kauf freiwillig einräumen oder nachträglich zugestehen. Dabei kann der Händler bereits benutzte oder nicht mehr originalverpackte Waren vom Umtausch ausnehmen. Dieser Ausschluss gilt oftmals bei Sonderangeboten.

Von Branche zu Branche ist das Kulanzverhalten unterschiedlich ausgeprägt. Die Chancen auf Umtausch stehen gut bei Büchern, Tonträgern, Kleidungstücken und Elektrogeräten.

Tipp: Wer beim Kauf unsicher ist, ob die CD oder der Mantel beispielsweise als Geburtstagsgeschenk Gefallen finden werden, sollte bereits im Geschäft ein Umtauschrecht vereinbaren: Möglichst gegen Rückzahlung des Kaufbetrags.

Die schlechtere Alternative: Manche Händler bieten dem Kunden einen Gutschein an, der nur für Waren aus dem Sortiment des Händlers gilt.

Weiter:

Weitere Angebote zu diesem Thema finden Sie in der rechten Navigation.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link7039A.html