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Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags

Das Kleingedruckte (AGB)

Zusätzlich zu den individuellen Absprachen kann der Händler im Kleingedruckten des Kaufvertrags weitere Regelungen festlegen. Diese so genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten jedoch nur dann als "wirksam vereinbart",
  • wenn der Kunde bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf die Bedingungen hingewiesen wurde und
  • wenn er Gelegenheit hatte, sie zur Kenntnis zu nehmen und
  • wenn er dem Kleingedruckten zugestimmt hat.

Bei einem schriftlichen Kaufvertrag, der auf der Vorderseite AGB enthält, genügt dafür in der Regel die Vertragsunterschrift. Sind die AGB auf der Rückseite des Formulars abgedruckt, muss ein deutlicher Hinweis darauf auf der Vertragsvorderseite erfolgen. Nur in Ausnahmefällen, etwa beim Kauf aus Automaten, kann es ausreichen, wenn die AGB deutlich sichtbar aushängen.

➜ Tipp: Gerade bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es immer wieder zum Streit zwischen Käufer und Verkäufer. Oftmals greifen die AGB zu massiv in die gesetzlich garantierten Rechte der Kunden ein. Längst nicht jede Klausel hat Bestand vor Gericht. Im Streitfall helfen die Link öffnet in neuem FensterBeratungsstellen der Verbraucherzentralen in den verschiedenen Bundesländern.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link7215A.html