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Scoring: Firmen drücken Kunden Stempel auf

Kunden, die einen Kredit trotz lukrativer Offerte plötzlich nur noch zu höheren Zinssätzen bekommen oder denen der bestellte Fernseher lediglich gegen Vorkasse geliefert wird – die wissen
Stempel
Foto: istockphoto_art-4-art

oftmals nicht, wie ihnen geschieht. Im Hintergrund wirken unbemerkt Kräfte, die Kredit­würdigkeit und Zahlungsfähigkeit auf Basis gesammelter Daten mit Hilfe eines ausgeklügelten Punkte- und Bewertungssystems ermitteln. In vielen Bereichen greift eine automatisierte Bonitätsprüfung durch so genanntes "Scoring" immer mehr um sich: Bei Banken, Ver­sicherungen, bei Telekommunikationsunternehmen und im Versandhandel entscheidet der vorliegende Datenstamm über den Umgang mit den Kunden. Je schlechter der ermittelte Score-Wert, desto geringer ist die Aussicht, einen Kredit, Vertrag oder ein geordertes Produkt zu den gewünschten Konditionen zu bekommen. Kunden können jedoch auf eine Auskunft pochen und Einsicht bei Unternehmen und Datensammlern verlangen. Folgende Hinweise und zwei Muster­schreiben der Verbraucher­zentrale helfen dabei.

Score-Wert – Ausgefeilte Risikobewertung


Nicht nur aussage­kräftige Angaben über offene Rechnungen, Arbeitgeber, berufliche Stellung, Zahlungsverhalten, Einkommen und Vermögen werden von Firmen und speziellen Auskunfteien wie etwa der SCHUFA gesammelt, sondern zum Teil fließen auch Merkmale wie Umzugshäufigkeit, Staatsange­hörigkeit, Wohndauer und Wohnumfeld in die Kundenprofile mit ein. Anhand der erhobenen Daten werden Kunden einer bestimmten Risikogruppe zugeordnet, die ver­gleichbare Eigenschaften und Gepflogenheiten aufweist. Die Summe sämtlicher Erhebungen wird in einer einzelnen Bonitäts-Note zusammengefasst. Diese Note – auch "Score"-Wert genannt – entscheidet dann etwa bei einer Bank, die das Scoring-Verfahren anwendet, darüber, ob ein Kredit gewährt wird und wenn, in welchem Rahmen (Höhe, Laufzeit, Zins) dies geschieht.

Meldung von Zahlungsrückständen – zum Teil mit fatalen Folgen


Gläserner KundeUm sich untereinander vor klammen Kunden zu warnen, können Unternehmen nur noch unter strengen Auflagen offene Forderungen an eine Auskunftsstelle melden: Nachdem säumige Zahler zweimal schriftlich gemahnt worden sind, eine vierwöchige Frist zwischen erster Mahnung und Weitergabe der Daten besteht, Betroffene über die geplante Meldung unterrichtet worden sind und dagegen keine Einwände haben, dürfen Zahlungsrückstände bei Auskunfteien publik gemacht werden. Diese Vorgaben bieten Kun­den jedoch keinen ausreichenden Schutz: Falls Betroffenen ein Vertrag mit haltlosen Zahlungsaufforderungen untergeschoben wird, kann auch ein solch unberechtigter Vorgang bei Auskunfteien landen und in deren Bewertung zu einem schlechteren Score-Wert führen, der dann bei nachfragenden Unternehmen kursiert. Unangemessenen Forderungen sollten vermeintliche Kunden jedoch stets widersprechen.

Unbemerktes Speichern und Verarbeiten von Daten


In der Regel wissen Betroffene allerdings nicht, welche ihrer Daten benutzt werden und ob die herangezogenen Angaben korrekt sind. Ohne Nachfrage erfahren sie auch nicht, welche Kriterien ihre Bonitätsbewertung positiv oder negativ beeinflussen. Um hier für mehr Transparenz zu sorgen, müssen Unternehmen, die ein Scoring-Verfahren anwenden und Kunden einen Kredit oder Ver­trag zu den gewünschten Konditionen verweigern, seit April ihre Ablehnung bei Nachfrage nachvollziehbar begründen.

Auskunfts- und Korrekturrecht


Kunden haben auch ein Recht zu wissen, welche Daten über sie bei Auskunfteien und Unternehmen gespeichert sind, welcher Score-Wert hinsichtlich ihrer Verhältnisse ermittelt wurde und was diese Einschätzung für ihre Kreditwürdig­keit im Zahlungsverkehr bedeutet. Um sich einen Überblick über das eigene kursierende Profil zu verschaffen, können Kunden mindestens einmal im Kalenderjahr eine unentgeltliche Auskunft von Firmen und Auskunfteien in Textform verlangen. Unrichtige Angaben müssen korrigiert werden.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link740061A.html