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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

27.05.2010
Abzocker tarnen sich als "Verbraucherschützer"
Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht, wenn Telefonwerber Schutz vor Telefonwerbung versprechen

Höchste Wachsamkeit ist angebracht, wenn Anbieter sich den guten Ruf der Verbraucherzentralen zunutze machen und unter falschen Namen ihre Dienste am Telefon anbieten. Bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt häufen sich zurzeit Beschwerden über ungebetene Anrufer, die sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale ausgeben. Versprochen wird ein dauerhafter Schutz vor lästigen Anrufen. Die unseriösen Anrufer geben vor von der Verbraucherzentrale anzurufen, um gleich zu Beginn des Gespräches die Glaubwürdigkeit des Anrufs vorzuspiegeln. Ebenso typisch ist das Abfragen persönlicher Daten. Oft erfahren die Angerufenen, dass ihre persönlichen Daten bereits bekannt sind und damit gehandelt werde. Zum Beweis lesen die Anrufer Zahl für Zahl die Kontonummer vor.

Mit Verbraucherschutz hat dies jedoch nichts zu tun. Die Anrufer wollen ihren angeblichen Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung teuer verkaufen, anschließend flattern Rechnungen ins Haus, auf Konten wird zugegriffen oder per Nachnahmesendung wird Geld kassiert.

Die Verbraucherzentrale ruft nicht einfach an und erfragt dabei persönliche Daten. Hier wird der Name derVerbraucherzentrale missbraucht. Mit derartigen unerwünschten Anrufen verstoßen diese Firmen selbst gegen das Verbot der unlauteren Telefonwerbung.

Die im August 2009 eingeführten Strafen bei Verstößen gegen unerlaubte Telefonwerbung zeigen keine ausreichende Wirkung im Kampf gegen den Telefonterror. Um eindrucksvoll zu dokumentieren, dass das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung unerwünschte Anrufe nicht verhindert, sammeln die Verbraucherzentralen bundesweit die Beschwerden. Verbraucher können die unerwünschten Werbeanrufe ....hier oder in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt melden.
Die Auswertung der Verbraucherbeschwerden soll dazu beitragen, das Gesetz zu verschärfen. Unerwünschte Telefonwerbung kann nur wirksam bekämpft werden, wenn unseriöse Anrufer keine Geschäfte mehr machen können. Die Verbraucherzentralen fordern, dass telefonisch beworbene Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verbraucher wirksam werden.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link742861A.html