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Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

26.07.2010
Sommerschlussverkauf mit Rabatten und Prozenten
Verbraucherzentrale: Außer den Preisen verändert sich nichts!

Auch wenn der gesetzliche Schlussverkauf schon vor Jahren abgeschafft wurde, kündigten zahlreiche " Rabattaktionen und "Sale-Schilder" schon in den vergangenen Wochen den Sommerschlussverkauf wieder an. Bei der Suche nach Rabatten und Prozenten sollten Verbraucher einige wichtige Dinge beachten, so die Empfehlung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

Bei Schnäppchenkäufen gelten die gleichen gesetzlichen Kundenrechte:
Reklamation bei Fehlern: Die "Gewährleistung" ändert sich nicht wegen niedrigerer Preise. Weist die gekaufte Ware einen Mangel auf, kann der Käufer vom Verkäufer zunächst die Lieferung einer mangelfreien Kaufsache oder eine Reparatur verlangen. Erst wenn die Reparatur zweimal scheitert, nicht zuzumuten ist oder wenn die Ersatzlieferung fehlschlägt kann der Käufer grundsätzlich den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Der Händler ist übrigens verpflichtet, bei der Zurücknahme mangelhafter Produkte das Geld auszubezahlen. Er darf seine Kunden nicht mit einem Gutschein abspeisen.

Reklamationsfrist: Der Verkäufer muss zwei Jahre für die Mangelfreiheit der Produkte haften. Deshalb unbedingt den Kassenbon aufheben. Tritt innerhalb des ersten halben Jahres ein Mangel auf, muss der Händler beweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war. Danach ist der Kunde in der Pflicht und muss nachweisen, dass die Ware schon beim Kauf beschädigt war.

Kein Umtauschrecht: Wer einwandfreie Ware umtauschen will, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Wurde die Ware wegen eines Fehlers oder leichter Verschmutzung reduziert, kann deswegen nicht reklamiert werden - wegen eines zusätzlichen Mangels schon.

Wichtiger Hinweis der Verbraucherschützer: Auch im Schlussverkauf heißt es Preise und Qualität vergleichen. Verbraucher sollten sich nicht zu unüberlegten Käufen hinreißen lassen, denn sowohl der Kleiderschrank als auch der Geldbeutel haben begrenzte Kapazität.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link764011A.html