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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

13.01.2011
Wasser und kein Ende…
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät zu überlegtem Vorgehen

Viele Bewohner Sachsen-Anhalts sind von den Überflutungen infolge des Tauwetters betroffen. Noch steht das Wasser in Häusern und Gartenanlagen und ein weiterer Anstieg ist zu befürchten.
Gut ist, trotz all des Ärgers einen klaren Kopf zu behalten: Wer noch kann sollte Wertsachen und wichtige Papiere sichern, sich dabei aber keinesfalls in Gefahr begeben. Wichtig außerdem ist zu klären, wer für die eingetretenen Schäden aufkommt. Glück im Unglück haben All jene, die Im Rahmen Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung gegen Elementarschäden versichert sind oder die alten DDR-Policen weitergeführt haben. In diesem Fall ist der Schaden unverzüglich zu melden und die weitere Verfahrensweise mit dem Versicherer abzustimmen. Gut beraten ist man dabei auch, wenn der Schaden mittels Fotos dokumentiert wird und Zeugen benannt werden. Am besten ist, die Schadensanalyse durch einen unabhängigen Gutachter durchführen zu lassen, wenn nicht im Versicherungsfall bereits eine Begutachtung erfolgt.
Die Aufräum- und Sicherungsarbeiten sollten bei bestehendem Versicherungsschutz nur in Absprache mit dem Versicherer erfolgen.
Wer nicht versichert ist, kann nach einfacher Dokumentation (für alle Fälle) mit der Beseitigung von Schlamm und Wasser aus Wohn- und Kellerräumen sowie der Sicherung und Trocknung der Bausubstanz beginnen. Um Folgeschäden so gering wie möglich zu halten, müssen vor allem Decken, Wände und Fußböden, in die Wasser eingedrungen ist, fachmännisch ausgetrocknet werden.
Dem nass gewordenen Hausrat sollte erst der zweite Blick gelten.
Möbelstücke, die noch für gut befunden werden können bei guter Witterung draußen schonend getrocknet werden. Im gut geheizten Innenraum sollten sie möglichst weit weg von Wand und Fußboden (auf Paletten) trocknen, damit eine ausreichende Luftzirkulation den Feuchtetransport erleichtert.
Möbel aus Spanplatten, lohnt es kaum zu trocknen. Sie quellen auf und werden zumeist unbrauchbar.
Bei besonders teuren Teppichen kann über eine Reinigung nachgedacht werden. Bei minderwertiger Auslegware lohnt in der Regel der Aufwand nicht.
Für nasse Fußböden und Wände gilt: Beläge wie Auslegware, Linoleum, PCV, Laminat aber auch Paneele und nasse Tapeten sind zu entfernen, damit die darunter liegenden Bauteile gut austrocknen können.
Auch durchnässte Wärmedämmungen müssen vollständig getrocknet werden.
Bei kleineren Feuchteschäden kann durch herkömmliches Lüften und Heizen die überschüssige Nässe abtransportiert werden. Durchzug schafft am schnellsten Abhilfe. Von Firmen/Baumärkten können in der Regel Entfeuchtungsanlagen ausgeliehen werden. Trotzdem kann die Trocknungszeit mehrere Monate betragen. Deshalb ist es besser bei größeren Feuchteschäden, professionelle Hilfe zur Bauwerkstrocknung in Anspruch zu nehmen. Es gibt die unterschiedlichsten Trocknungsmethoden –eine Fachfirma entscheidet je nach örtlicher Gegebenheit, welche Technik eingesetzt wird. Modernste Messtechnik gewährleistet dann eine lückenlose Dokumentation des Trocknungsverlaufs. Gut ist es, das Verfahren, die Erfolgsmessung und die anstehenden Kosten vorher vertraglich zu vereinbaren.
Erst nach der vollständigen Trocknung der Bausubstanz sollte mit den Renovierungsarbeiten begonnen werden. Kalkanstriche wirken dabei fungizid, d.h. sie beugen einem möglichen Schimmelbefall vor.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link831521A.html