Es gibt wohl kaum jemanden, der nicht unabhängig von seinem Alter, einer bestehenden Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung mit der notwendigen Hilfe möglichst selbstbestimmt in seiner eigenen Wohnung leben und sich versorgt wissen möchte. Aber nicht immer ist das möglich. Es ist kein leichter Schritt, die bisherige Wohnung aufzugeben, in eine andere Unterkunft zu ziehen und gleichzeitig die eigene Pflege und Versorgung in die Hände einer Einrichtung oder eines Pflegedienstes zu legen. Mit den Vorschriften des bereits am 01.10.2009 in Kraft getretenen Wohn- und Betreuungsgesetzes (WBVG) soll eine Benachteiligung pflege- und hilfebedürftiger Verbraucher als den schwächeren Vertragspartnern so gut es geht vermieden werden.
Im Oktober vergangenen Jahres starteten 14 Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Projekt zur Umsetzung der Verbraucherrechte in der Pflege, das durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert wird. Ein von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erarbeiteter Ratgeber soll den Blick von Betroffenen und ihren Angehörigen auf ihre Rechte vor und beim Vertragsabschluss sowie während des Vertragsverhältnisses bis hin zum Vertragsende lenken. Dabei muss der Ratgeber, der immerhin 88 Seiten umfasst, nicht vom Anfang bis zum Ende durchgearbeitet werden. Je nach Situation aber auch bei punktuell auftretenden Fragen oder Problemen wie Entgelterhöhung, Kündigungsrechte, vorübergehende Abwesenheit oder Schlecht- und Nichtleistung gibt der Ratgeber kurz und prägnant Antworten.
Die Broschüre zu Vertragsrechten von Pflegebedürftigen ist jetzt kostenlos in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. erhältlich oder wird nach vorheriger Übersendung eines mit 1,45 EUR frankierten DIN A5- Rückumschlages (Angabe bezogen auf ein Einzelexemplar) an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V., Geschäftsstelle, Steinbockgasse 1, 06108 Halle zugeschickt.
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