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Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

11.03.2011
Strompreiserhöhung und Wechsel
Sonderkündigungsrecht prüfen

Verbraucher, denen ein Preiserhöhungsschreiben ihres Stromversorgers zugeht und die deshalb einen Anbieterwechsel erwägen, haben in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie sollten prüfen, ob sich ein Anbieterwechsel lohnt. Zu beachten ist hierbei auch die Kündigungsfrist. Für Verbraucher in der Grundversorgung beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Monats. Bei Sondervertragskunden findet man das Sonderkündigungsrecht und die Frist meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages. Selbst wenn dort kein Sonderkündigungsrecht für den Fall von Preiserhöhungen vorgesehen ist, kann ein solches bei erheblichen Preiserhöhungen bestehen. Für den fristgerechten Zugang der Kündigung beim Energieversorger sollten Verbraucher einen Nachweis haben.

Selbst wenn nach einer Kündigung der Wechsel zu einem neuen Anbieter dauert, muss niemand fürchten im Dunkel zu sitzen, die Stromversorgung ist durch den Grundversorger gesetzlich sichergestellt. Bei der Auswahl eines neuen Anbieters sollten nicht nur der Preis, sondern auch die Vertragslaufzeit und die weiteren Bedingungen des Vertrages beachtet werden. Weitere Informationen und Tipps enthält der kostenlos bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und hier...
erhältliche Flyer "Wechsel des Stromanbieters".


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link854491A.html