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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

01.04.2011
Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung

Verbraucherzentrale unterstützt bei der Suche nach finanzieller Entlastung

Vielen PKV-Versicherten sind die jährlichen Schreiben ihres Versicherungsunternehmens zur Information über Beitragserhöhungen ein Graus. Insbesondere dann, wenn es sich um ältere Versicherte handelt, deren Rente nicht steigt und denen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung versperrt ist, sehen zunehmend mit Angst in die Zukunft. Zwar haben die betroffenen Versicherten im Fall von Beitragserhöhungen ein Kündigungsrecht. Aber der Entschluss, das private Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln, sollte nicht voreilig gefasst werden. Privat Versicherte sollten zunächst den aktuellen Versicherungsschutz dahingehend überprüfen, ob es andere Möglichkeiten gibt, die Beitragserhöhung finanziell abzufedern.

Die Herausnahme überflüssiger Leistungen, das so genannte "Abspecken" des vereinbarten Versicherungsschutzes, wäre beispielsweise denkbar. Statt dem Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung kann das Zwei- oder Mehrbettzimmer eine preisgünstigere Variante sein. Krankenhaus- oder Kurtagegeld könnten ersatzlos gestrichen werden. Die Erstattung beim Zahntarif kann gemindert oder ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt werden. Aber auch hier ist aufzupassen. Mit Angeboten einer Selbstbeteiligung von über 1.000 Euro im Jahr hat man nur die monatliche Beitragshöhe geschönt. Im Krankheitsfall tritt die Versicherung erst dann ein, wenn der Selbstbehalt aufgebraucht ist.

Auch der Wechsel in den Basis- oder den Standardtarif der Rentner kann die finanziell bessere Alternative sein. Hier müssen die Versicherten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die vorher natürlich geprüft werden sollten. So hat im Fall einer 68-jährigen Rentnerin der Wechsel zum Standardtarif eine monatliche Beitragsersparnis von fast 200 Euro gebracht. Ein Ergebnis, was die Rentnerin wieder besser schlafen lässt.

Betroffene Verbraucher haben auch ein gesetzlich geregeltes Recht auf Umtarifierung. Das ist der Wechsel von einem alten in einen neuen, gegebenenfalls preislich günstigeren Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Altersrückstellungen. Den privaten Krankenversicherungsunternehmen sind umfangreiche Informationspflichten über das Umtarifierungsrecht im Zusammenhang mit Prämienerhöhungen auferlegt worden. Entsprechende Umtarifierungsangebote sollten schriftlich abgefordert werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link862241A.html