In der Zahnersatzversorgung existiert bei einem vorgegebenen Zahnbefund eine Vielzahl unterschiedlicher Versorgungsmöglichkeiten, die sich im optischen Erscheinungsbild, dem Tragekomfort, dem Behandlungsaufwand und den Kosten zum Teil deutlich unterscheiden. Letztlich ist jedoch gleichgültig, ob es sich um eine hochwertige Keramikbrücke, Goldkronen oder herausnehmbaren Zahnersatz handelt, grundsätzlich erhält der Verbraucher von seiner Krankenkasse "nur" einen Festzuschuss, der eine Regelversorgung garantieren soll. Für jeden Befund haben sich Zahnärzte und Krankenkassen auf eine kostengünstige Standardbehandlung geeinigt. Will der Verbraucher mehr als die Standardvariante, wird er auch stärker zur Kasse gebeten. Somit führen unterschiedliche Versorgungsarten auch zu unterschiedlich hohen Kosten für den Patienten.
Diese Kosten sollen sich - so gegenwärtig die Aussagen einzelner gesetzlicher Krankenkassen und Privatversicherer - aufgrund einer anstehenden Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte wesentlich verteuern. Von einem Kostenanstieg von fast 20 Prozent ist die Rede, was die Bundeszahnärztekammer entschieden als irreführend zurückweist. Hintergrund dieser in den Medien ausgetragenen Auseinandersetzung ist die Überarbeitung der Gebührenordnung für Zahnärzte(GOZ), die nach Zustimmung von Bundesregierung und Bundesrat ab 2012 gelten soll und die Bezahlung der Zahnärzte regelt. Sicherlich bedarf die aktuelle GOZ aus dem Jahr 1988 einer Novellierung. In welcher Größenordnung jedoch durch die Erhöhung der Zahnarzthonorare tatsächlich Mehrkosten entstehen werden, darüber wird heftig gestritten. Betroffen von höheren Gebührensätzen sind dann nicht nur Privatpatienten. Auch gesetzlich Versicherte zahlen nach der GOZ für Behandlungen, die über Standardleistungen hinausgehen. Insoweit werden auch diese auch beim Zahnersatz die finanziellen Auswirkungen spüren.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät Verbrauchern, sich angesichts der nicht unerheblichen Kosten einer Zahnersatzbehandlung, eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen. Zuvor sollte das vertrauensvolle Gespräch mit dem behandelnden Zahnarzt gesucht werden. Dieser ist verpflichtet, die weitere Behandlung und deren finanzielle Auswirkungen darzulegen. Bereits seit 2007 bieten die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt ein gemeinsames Beratungsangebot zum Festzuschuss beim Zahnarzt an. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung können ihren Heil- und Kostenplan - nach Notwendigkeit auch mit einer klinischen Untersuchung bei einem von den Krankenkassen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung berufenen Gutachterzahnarzt - unter die Lupe nehmen lassen. Diese Gutachterzahnärzte dürfen Verbraucher, die sie beraten haben, anschließend für zwei Jahre nicht selbst behandeln. Damit ist gewährleistet, dass die Beratung neutral und somit unabhängig von etwaigen wirtschaftlichen Interessen erfolgt.
Interessierte Verbraucher können sich telefonisch unter (0345) 2980329 oder (0391) 6293-111 oder -222 zum Angebot informieren, telefonische Auskünfte einholen oder die Adresse des nächstgelegenen Gutachterzahnearztes erhalten.
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