Seit dem 17. Juni werden alle Teldafax Kunden nicht mehr von Teldafax sondern durch den örtlichen Grundversorger in der Ersatzversorgung mit Strom und Gas beliefert, da Teldafax nach Stellung des Insolvenzantrages die Belieferung eingestellt hat.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Tarife der Ersatzversorgung meist teuer sind und innerhalb der dreimonatigen Ersatzversorgung ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter oder ein günstigerer Sondervertrag mit dem Grundversorger jederzeit möglich ist. Günstige Anbieter können über Vergleichsportale im Internet ermittelt werden. Verbrauchern ohne Internetzugang wird in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. geholfen. Von Tarifen mit Vorkasse, wie Kaution, Jahresvorauszahlung oder dem Kauf von Strompaketen, rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. wegen des damit verbundenen Verlustrisikos im Falle einer Insolvenz des Anbieters ab. Verbraucher sollten sich zudem vor Vertragsschluss über die Erfahrungen Dritter mit dem ins Auge gefassten Anbieter im Internet informieren.
Vor einem Anbieterwechsel muss zudem der immer noch bestehende Vertrag mit Teldafax - am besten per Einschreiben – wegen der Nichtbelieferung fristlos gekündigt werden. Die Zählerstände zum 17. Juni sollten für die Abrechnung sowohl Teldafax, als auch dem Grundversorger und dem zuständigen Netzbetreiber mitgeteilt werden.
Für die Kündigung hält die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. in allen Beratungsstellen und hier einen kostenlosen Musterbrief bereit. Nach der Kündigung muss Teldafax umgehend eine Abrechnung schicken.
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