Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Eine Redensart, die durchaus Sinn macht. Haben Verbraucher eine Ware gekauft oder eine Dienstleistung in Auftrag gegeben, die dann auch ordnungsgemäß erbracht wurde, dann muss auch die Zahlung des Kaufpreises oder der vereinbarten Vergütung erfolgen. Was aber, wenn plötzlich per E-Mail oder per Brief Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben in Haus flattern, obwohl weder etwas gekauft oder bestellt worden ist? Inkassounternehmen sind Dienstleister, die Gläubiger dazu verhelfen, geschuldetes Geld einzutreiben. Bedauerlicherweise gibt es jedoch unter den Betreibern von Inkassounternehmen nicht nur redliche Dienstleister. Mit steigender Tendenz ist in dem Beratungsalltag der Verbraucherzentralen festzustellen, dass zahlreiche Inkassounternehmen mit Drohungen und zum Teil fragwürdigen Methoden zwielichtige Forderungen eintreiben.
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sprechen immer wieder Verbraucher vor, die Inkassoschreiben erhalten haben, in denen unklare oder sogar unberechtigte Forderungen zum Beispiel aufgrund von Internet-Abofallen, Gewinnspielen, untergeschobenen Vertragsschlüssen am Telefon oder als Forderungen von Drittanbietern aus den Telefonrechnungen eintreiben wollen. Oftmals sind diese Schreiben so gestaltet, dass sie die Betroffenen bewusst einschüchtern, um sie zur Zahlung zu bewegen. Es werden Paragrafen und Urteile zitiert, auf drohende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändung und Gerichtsvollzieherbesuch verwiesen oder mit der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis sowie der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gedroht. Für den Verbraucher ist aus dem Inkassoschreiben meist nicht nachvollziehbar, wer der eigentliche Forderungsinhaber sein soll, ob eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung durch diesen vorliegt sowie - wenn eine Zahlung an das Inkassobüro erfolgen soll - überhaupt eine Geldempfangsvollmacht vorliegt. Schaut man sich die einzelnen Kostenpositionen in einer Forderungsaufstellung an - soweit diese überhaupt vorhanden ist - dann kann man sich über einzelne "Phantasiegebühren" nur wundern.
Die Verbraucherzentralen werden in einer gemeinsamen Aktion - im Rahmen eines Projektes, gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages - ab sofort die Erfahrungen und Sorgen der Verbraucher mit Inkassounternehmen zusammentragen und auswerten.
Verbraucher, die durch derartige Inkassoforderungen verunsichert sind, können sich jederzeit an die Mitarbeiter der Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. wenden. Die Verbraucherschützer werden aufklären, was hinter den Mahnungen oder auch Drohungen steckt. Sie überprüfen die Berechtigung der Forderungen und sind behilflich, unberechtigte Forderungen oder überzogene Kosten abzuwehren.
Weitere Informationen zu Inkassoforderungen finden Sie ...hier.
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