Mit Beginn der Ausbildung müssen sich auch Jugendliche mit dem notwendigen Versicherungsschutz befassen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. gibt dazu folgende Tipps:
Im neuen Lebensabschnitt haben Auszubildende erstmals ein eigenes Einkommen und sind somit nicht mehr grundsätzlich über ihre Eltern versichert. Auch kommen Risiken hinzu, für die bisher kein Versicherungsschutz notwendig war.
Für Auszubildende wird die Kranken- und Pflegeversicherung als
Pflichtmitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Regel sein. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind zu etwa 95 Prozent gleich, können sich aber durch zusätzliche Satzungsleistungen und Wahltarife unterscheiden. Die Höhe des Beitragssatzes ist gleich, allerdings verlangen einige Krankenkassen inzwischen auch Zusatzbeiträge. Die Verbraucherzentrale unterstützt in den Beratungsstellen Halle, Magdeburg und Dessau per Computerprogramm Jugendliche, die nach ihren Bedürfnissen gezielt eine gesetzliche Krankenkasse auswählen wollen.
Ratsam ist auch der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei krankheits- und berufsbedingter Invalidität finanziell einspringt. Gerade in den ersten Berufsjahren bestehen in der gesetzlichen Rentenversicherung keine, danach nur geringe Ansprüche bei Berufs-/Erwerbsunfähigkeit. Wer das erforderliche Geld für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht hat, sollte alternativ über den Abschluss einer Unfallversicherung nachdenken.
Unverzichtbar ist eine Privathaftpflichtversicherung. Diese springt ein, wenn man jemand einen Schaden zugefügt hat. Häufig sind Auszubildende im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, wenn sie sich in der ersten Berufsausbildung befinden. Andernfalls oder wenn geheiratet wird,, ist es an der Zeit, selbst eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wer einen eigenen Hausstand gründet und höherwertigen Hausrat anschafft, sollte über eine Hausratversicherung nachdenken.
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