Im Anhang befindet sich der Entwurf einer Klageschrift. Auf den fünf Seiten Text sind bereits die persönlichen Daten des Verbrauchers eingefügt. Die Klage, die beim für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständigen Amtsgericht eingereicht werden soll, könne nur gestoppt werden, wenn der Betroffene sofort zahlt. Offensichtlich sollen mit diesen Schreiben "zahlungsunwillige" Verbraucher verängstigt und zur Zahlung bewegt werden, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.
Auch in diesem Fall heißt es, Ruhe bewahren. Allein durch Einschüchterung und Drohung werden Forderungen nicht rechtmäßig.
An den Geldeintreibmethoden des Inkassounternehmens bestehen durchaus Zweifel wie eine Pressemitteilung des Kammergerichtes Berlin ...hier
beschreibt. So ist derzeit strittig, ob diesem Inkassounternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung, die die Erbringung von Rechtsdienstleistungen erlaubt, wirksam widerrufen wurde. Weitere Informationen zum Thema Inkasso können ...hier nachgelesen werden
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
