Jetzt ist es offiziell. Die BKK für Heilberufe schließt zum 31.12.2011. Alle betroffenen Versicherten werden nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger darüber unverzüglich informiert. Dann kann und muss das Kassenmitglied eine andere gesetzliche Krankenkasse wählen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät, sich zwar zügig, aber nicht uninformiert um einen Krankenversicherungsschutz bei einer anderen gesetzlichen Kasse zu bemühen. Pflichtversicherte können noch bis zu zwei Wochen nach der Schließung ihr Wahlrecht ausüben, für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt eine dreimonatige Anzeigefrist. Es ist somit ausreichend Zeit, eine bewusste individuelle Wahl zu treffen. Nur wer diese Fristen versäumt, wird automatisch von seinem Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit oder dem Rentenversicherungsträger bei einer gesetzlichen Krankenkasse angemeldet und ist dann grundsätzlich 18 Monate an die Mitgliedschaft in dieser Kasse gebunden.
In einigen Punkten bieten die gesetzlichen Kassen unterschiedliche Leistungen an. Deshalb sollten bei der Wahl einer anderen Kasse nicht nur Kosten, Prämien und Zusatzbeiträge zum Maßstab für die Entscheidung gemacht werden, sondern unbedingt auch auf das Leistungsspektrum geachtet werden. Entscheidende Faktoren könnten beispielsweise die Kostenübernahme von Impfungen, Angebote von alternativen Heilmethoden oder Unterschiede beim Kundenservice – wie etwa eine Geschäftsstelle vor Ort oder eine gut erreichbare Hotline – sein.
Aber wie findet ein Verbraucher seine "richtige" neue Krankenkasse? Welche Kasse berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse am besten? Fragen, die für den einzelnen Verbraucher schwer zu beantworten sind. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. unterstützt wechselwillige Verbraucher bei der Entscheidungsfindung mit einer computergestützten Beratung in den Beratungsstellen Halle, Dessau und Magdeburg.
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