Laut den Lieferangaben war das Produkt in verschiedene Bundesländer sowie nach Dänemark geliefert worden. Sachsen-Anhalt sollte demnach nicht betroffen sein. Dessen ungeachtet wurden auch für Sachsen-Anhalt vorsorgliche, Anlass bezogene Kontrollen der Lebensmittelüberwachung veranlasst. Im Rahmen dieser wurde das Erzeugnis in Halle gefunden. Es wurde beschlagnahmt.
Das Ministeriums für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt fordert alle Bürgerinnen und Bürger, die möglicher Weise solche Ware gekauft haben, auf , keinesfalls diese Wodka-Erzeugnisse zu trinken oder zum Verzehr zu verwenden. Bei den bisher festgestellten Methanolgehalten von bis zu 18 Gramm pro Liter Wodka (ca. 1,8 Prozent) besteht eine Gesundheitsgefahr. Methanolvergiftungen können zur Erblindung und in extremen Fällen zum Tod führen."
Auf der Website
http://www.lebensmittelwarnung.de können weitere Informationen, insbesondere zum Aussehen der betreffenden Flaschenware und deren Etikettierung, abgerufen werden. Die Bundesländer publizieren auf dieser Internetseite öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Darunter sind auch Hinweise der zuständigen Behörden auf eine Information der Öffentlichkeit oder eine Rücknahme- oder Rückrufaktion durch den Lebensmittelunternehmer. Erfasst werden einschlägige Informationen über Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die in den angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind und möglicherweise bereits an Endverbraucher abgegeben wurden.
Quelle: MS Sachsen-Anhalt, BVL
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
