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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

29.11.2011
Pfändungsschutz ab Januar 2012 nur noch über sogenanntes P-Konto möglich

Verbraucherzentrale rät zur Umstellung noch 2011 und hält informatives Faltblatt bereit

Ab 01.01.2012 kann ein Kontoguthaben nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto, dem sog. P-Konto geschützt werden. Das normale Girokonto bietet dann keinen Schutz vor Pfändung mehr. Der bisherige besondere Schutz für Kontoguthaben und auch der Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld fallen weg, so dass selbst diese auf dem normalen Girokonto uneingeschränkt pfändbar sind.

Schuldner sollten angesichts der notwendigen Bearbeitungszeit bis spätestens 27.12.2011 einen Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto stellen, so der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Auf dem P-Konto ist ein Grundfreibetrag von 1.028,89 Euro für eine volljährige Person jeden Monat pfändungsfrei, egal ob das Geld aus Arbeitseinkommen, Sozialleistungen oder sonstigen Einkünften stammt. Damit haben verschuldete Verbraucher die Möglichkeit über den Freibetrag zu verfügen, können Geld bar abheben, Daueraufträge und Überweisungen veranlassen oder Einzugsermächtigungen erteilen.

Die Umwandlung auf das P-Konto erfolgt nicht automatisch. Betroffene müssen selbst aktiv werden und einen entsprechenden Antrag bei ihrem kontoführenden Kreditinstitut stellen. Auch wenn das Konto schon gepfändet wird, hat der Kontoinhaber das Recht auf Umwandlung in ein P-Konto. Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Girokonto, wie u. a. auch von den Verbraucherzentralen gefordert, gibt es jedoch weiterhin nicht.

Die Umwandlung auf das P-Konto darf nichts kosten und muss spätestens nach vier Geschäftstagen vollzogen sein. Es kann pro Person nur ein P-Konto und dies nur als Einzelkonto geführt werden. Und für das P-Konto dürfen nicht mehr Gebühren verlangt werden, als für ein normales Gehhaltskonto.

Weitere Informationen zum P-Konto sind einem kostenlosen Faltblatt zu entnehmen, das im Rahmen eines bundesweiten Projektes -gefördert auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - erstellt wurde.

Das Faltblatt kann unten stehend auch heruntergeladen werden.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

TitelDok.-TypGröße
VZ_Sachsen_Anhalt_P_Konto_Flyer_lowres_13102011VZ_Sachsen_Anhalt_P_Konto_Flyer_lowres_13102011.pdf PDF2.41 MB


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link961001A.html