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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

02.12.2011
Neuer Süßstoff aus Stevia zugelassen

Gesundheitsschutz im Blick behalten

Ab dem 2. Dezember 2011 dürfen in Deutschland Lebensmittel verkauft werden, die mit Steviolglykosiden gesüßt sind, darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hin. Dieser Süßstoff wird aus den Blättern der Steviapflanze (Stevia rebaudiana) gewonnen. Steviolglykosid-Präparate sind 2-300 mal süßer als Zucker und praktisch kalorienfrei. Sie wirken auch nicht kariogen. Die EU hat die Steviolglykoside zum Süßen von 31 verschiedenen Lebensmittelkategorien, wie zum Beispiel alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Speiseeis, Milchprodukten, Konfitüren, aber auch Suppen oder Nahrungsergänzungsmitteln, zugelassen.
In der Zutatenliste auf dem Lebensmittel-Etikett ist der neue Zusatzstoff als "Süßstoff E 960" oder als "Süßstoff Steviolglycoside" zu finden.
Bislang scheiterte die Zulassung an gesundheitlichen Bedenken. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stuft nun den Stevia-Süßstoff bei einer Tageshöchstdosis von 4 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht als unbedenklich ein. Dies entspricht bei einem 60 Kilogramm schweren Menschen einer Zufuhr von 240 mg. Daher muss die Lebensmittelindustrie bestimmte Höchstmengen bei der Verwendung des Süßstoffs in Lebensmitteln einhalten. Dennoch kann die Tageshöchstdosis vor allem bei Kindern leicht überschritten werden, wenn sie viele derart gesüßte Getränke oder Lebensmittel konsumieren.
Stevia genießt den Nimbus eines natürlichen Süßstoffs, doch hier wird nicht die Pflanze als solches verwendet, sondern in einem aufwendigen Verfahren industriell aufgearbeitete Extrakte. Eine Werbung mit dem Zusatz "natürlich" ist deshalb aus Sicht der Verbraucherzentrale irreführend.

Die Verwendung von puren Steviablättern in Lebensmitteln sowie der Anbau der Pflanze bleiben in der EU weiterhin verboten. Die Pflanze Stevia rebaudiana Bertoli, eine aus Südamerika stammende, krautige Pflanze mit den süß schmeckenden Glykosiden war 1997 Gegenstand des ersten Antrags auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel. Weil die vom Antragsteller vorzulegenden Belege zur Bewertung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit fehlten, wurde der Antrag im Jahr 2000 von der EU-Kommission abgelehnt. Seit dem wurde immer wieder versucht, die Pflanze selbst, frische oder getrocknete Pflanzenteile oder Auszüge als Lebensmittel auf den Markt zu bringen, so beispielsweise als "Badezusatz". Auf Märkten ist die frische Pflanze zu haben und solange sie nicht als Lebensmittel verkauft wird, können diese Pflanzen auch gehandelt werden.
Fragen zum Thema beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt am Ratgebertelefon Lebensmittel und Ernährung jeweils dienstags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter der Nummer 0180-5-70 66 00 (Festnetzpreis 0,14 €/Min.; Mobilfunkpreis maximal 0,42 €/Min.).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link963281A.html