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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

06.12.2011
Verwirrung um Riester-Verträge

Verbraucherzentrale gibt Hinweise, was Riester-Sparer tun können

Die Medienberichte zur Riester-Rente haben viele Riester-Sparer verunsichert. Erst wurden Riester-Zulagen zurückgefordert, dann geringe Renditen und hohe Gebühren bei Riester-Produkten aufgedeckt. Diesbezüglich ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. in erster Linie politisches und gesetzgeberisches Handeln gefragt.

Trotzdem fragen sich viele Riester-Sparer, ob die Riester-Rente noch etwas taugt und was sie mit ihren bestehenden Verträgen machen sollen.
Die Verbraucherzentrale rät zu überlegtem Handeln. Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, dem stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung, wenn der bisherige Vertrag nicht mehr fortgeführt werden soll oder kann.
Zum einen ist ein Wechsel von einem Riester-Vertrag zu einem Anderen möglich. In diesem Fall bleiben die staatlichen Zulagen erhalten, die der Riester-Sparer beanspruchen konnte. Auch Steuererstattungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Bereits gezahlte Abschlusskosten werden vom Anbieter nicht erstattet und es können zusätzlich Wechselkosten anfallen.

Wird der Riester-Vertrag vorzeitig gänzlich aufgelöst, ohne dass ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, muss nicht nur die Zulage zurückgezahlt sondern auch die gesamten eingesparten Steuern. Dies kann im schlimmsten Fall zu Nachzahlungen führen. Bereits geleistete Abschlussgebühren behält der Anbieter ein. Zusätzlich ist mit einer Gebühr für den vorzeitigen Ausstieg zu rechnen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, unkompliziert den Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dadurch muss der Riester-Sparer keine weiteren Beiträge einzahlen, bereits erhaltene Zulagen und genutzte Steuervorteile sind nicht zurückzuerstatten. Der Vertrag ruht bis zur Fälligkeit und es gibt keine weiteren Zulagen. In diesem Fall gilt die Beitragsgarantie. Das bedeutet, dass kein Verlustrisiko besteht. Denn selbst beim schlechtesten Riester-Vertrag ist sicherzustellen, dass zu Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge und Zulagen vollständig vorhanden sind.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link964531A.html