Drastische Beitragserhöhungen einiger privater Krankenversicherer zum Jahresbeginn 2012 können manchen Rentner zum Sozialhilfeempfänger machen. Insbesondere dann, wenn es sich um ältere Versicherte handelt, deren Rente nicht steigt und denen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung versperrt ist, sehen zunehmend mit Angst in die Zukunft. Zwar haben die betroffenen Versicherten im Fall von Beitragserhöhungen ein Kündigungsrecht. Aber der Entschluss, das private Unternehmen zu wechseln, sollte nicht voreilig gefasst werden. Privat Versicherte sollten zunächst den
aktuellen Versicherungsschutz dahingehend überprüfen, ob es andere Möglichkeiten gibt, die Beitragserhöhung finanziell abzufedern. Die Herausnahme überflüssiger Leistungen, das so genannte "Abspecken" des vereinbarten Versicherungsschutzes, wäre zu prüfen. Statt dem Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung kann das Zwei- oder Mehrbettzimmer eine preisgünstigere Variante sein. Krankenhaus- oder Kurtagegeld könnten ersatzlos gestrichen werden. Die Erstattung beim Zahntarif kann gemindert oder ein Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt werden. Aber auch hier ist aufzupassen. Mit Angeboten einer Selbstbeteiligung von über 1.000 Euro im Jahr hat man nur die monatliche Beitragshöhe geschönt. Im Krankheitsfall tritt die Versicherung erst dann ein, wenn der Selbstbehalt aufgebraucht ist. Auch der Wechsel in den Basis- oder den Standardtarif der Rentner kann die finanziell bessere Alternative sein.
Beitragserhöhungen haben ihren Grund oft auch in so genannten "geschlossenen" Tarifen. Sind in solchen Tarifen nur noch ältere Versicherungsnehmer mit entsprechend höheren Krankheitskosten versichert, steigen die Beiträge besonders drastisch. Betroffene können jedoch laut Versicherungsvertragsgesetz verlangen, aus geschlossenen Tarifen in aktuell angebotene Tarife mit gleichen Leistungen aufgenommen zu werden. Dies ist für die Versicherten in der Regel kostengünstiger. Den privaten Unternehmen sind umfangreiche Informationspflichten über das Umtarifierungsrecht im Zusammenhang mit Prämienerhöhungen auferlegt worden. Umtarifierungsangebote sollten schriftlich abgefordert werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. hält dafür in allen Beratungsstellen einen Musterbrief bereit. Dieser kann auch unter www.vzsa.de kostenlos herunter geladen werden.
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