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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

22.12.2011
Geschenkgutscheine unter dem Weihnachtsbaum
Verbraucherzentrale gibt Hinweise zum Einlösen von Gutscheinen

Geschenkgutscheine sind eine prima Sache, wenn man nicht weiß, was man schenken soll. Wer an Weihnachten mit einer solchen Gabe zum Eintauschen bedacht wurde, sollte jedoch auf die Einlösefristen achten.
Folgende Tipps helfen beim Einlösen der Gutscheine:

Gültigkeit von Warengutscheinen: Die Einlösefrist darf nicht zu knapp bemessen sein. Die Kupons für Kleidung, Küchenutensilien und Co. müssen mindestens ein Jahr lang gültig sein.
In der Regel gilt eine Frist zwischen zwölf Monaten und drei Jahren. Eine kürzere Dauer hält die Verbraucherzentrale für unzulässig. Unbefristete Gutscheine können drei Jahre lang gegen Waren eingetauscht werden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schein gekauft wurde. Gutscheine aus dem Jahr 2011 sind folglich bis zum 31. Dezember 2014 gültig. Wer einen Gutschein in mehreren Etappen einlösen möchte, ist hierbei auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Abgelaufene Dauer: Ist die Frist auf Warengutscheinen verstrichen, müssen Händler das Geld erstatten – abzüglich ihres entgangenen Gewinns.

Fristen für Terminkupons: Bei Gutscheinen für Konzert oder Theater sind die angegebenen Termine zu beachten, sonst ver¬fallen die Tickets. Anderes gilt für verschenkte Kinokarten, die nicht für einen bestimmten Film gelten. Hier muss das Ausstellungsdatum vermerkt sein. Die Gutscheine für den Kinobesuch dürfen jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren verfallen.

Endspurt ist angesagt für all jene, die noch alte Gutscheine aus dem Jahr 2008 haben. Diese sollten, so die Verbraucherzentrale noch bis zum Jahresende eingelöst werden, sonst kann sich der Händler auf die Verjährung berufen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link970941A.html