Zusatzzahlungen bei Untätigkeit der Pflegekasse

Pressemitteilung vom
Entscheidung über Pflegegrad muss schnell getroffen werden
Pflegekosten
Off

In vielen Fällen macht eine plötzliche Pflegebedürftigkeit oder ein wachsender Bedarf an personeller Unterstützung einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad erforderlich. Nach der Begutachtung durch einen unabhängigen Gutachter und dessen Gutachten erlässt die Pflegekasse einen Bescheid, entweder mit der Ablehnung oder mit der Festlegung eines neuen Pflegegrades. Für den gesamten Vorgang hat die Pflegekasse bis auf wenige geregelte Ausnahmen höchstens 25 Arbeitstage Zeit.

Doch was passiert, wenn die Pflegekasse die Frist nicht einhält? Trifft die Pflegekasse in dem Zeitraum von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung keine Entscheidung und es liegen keine Ausschlussgründe vor, muss sie für jede Woche, in der sie nicht entschieden hat, eine Zusatzzahlung in Höhe von 70 Euro zahlen.

So erging es einem Verbraucher, der sich an die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gewandt hat. In diesem Fall hat die Pflegekasse erst 10 Wochen nach Antragstellung entschieden. Voraus gingen mehrere Anfragen des Verbrauchers nach dem Ausgang des Verfahrens, die alle nicht zielführend waren. Erst nach dem Schreiben der Pflegerechtsberatung über die gesetzliche Frist der Pflegekasse über einen Antrag zur Höherstufung zu entscheiden sowie die Geltendmachung der Zusatzzahlung, bekam der Verbraucher eine Antwort. In diesem Fall wurde der Höherstufungsantrag positiv beschieden, jedoch die Zusatzzahlung abgelehnt. Diese hat der Verbraucher im Nachgang gerichtlich erfolgreich eingeklagt.

„Leider wissen zu wenige Pflegebedürftige und deren Angehörige von ihrem Recht auf eine zeitnahe Entscheidung der Pflegekasse bei ihrem Antrag auf einen Pflegegrad“ beklagt die Referentin der Pflegerechtsberatung Josefine Pönicke. Zudem fügt sie hinzu: „zu oft begleiten wir Verfahren mit zu langen Wartezeiten, bei denen es in diesem Zeitraum zu einer Unterversorgung der Betroffenen führt und damit oft einhergehend einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes.“

Die Pflegerechtsberatung rät in den Fällen, in denen der Antrag nicht zeitnah beschieden wird, den Sachverhalt durch die Expertinnen der Pflegerechtsberatung überprüfen zu lassen.


 

Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale in ihrer Pflegerechtsberatung. Die kostenfreie Hotline ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen können auch per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hotline Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden. Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Ein vollbesetztes Fußballstadion

Fußball EM 2024: Bekommt man noch legale Tickets?

Keine Tickets für die Fußball-EM 2024 bekommen? Wir zeigen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie noch versuchen wollen, an Tickets zu kommen.
Hand hält Smartphone mit dem Logo von PayPal

Geld von Unbekannt bei PayPal erhalten? Möglicher Betrugsversuch!

Bei PayPal hat eine unbekannte Person Geld gezahlt und bittet um Rückzahlung per "Freunde und Familie"? Achtung: Das könnte ein Betrugsversuch sein. Nutzen Sie stattdessen die Option "Rückzahlung senden". Wir erklären warum und wie das geht.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Erster Erfolg bei primaholding: So funktioniert die Erstattung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen zwei Unternehmen der primaholding-Gruppe wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht und Vergleiche abgeschlossen. Mit ihnen und zwei weiteren Unternehmen verhandelt der vzbv derzeit noch wegen Widerrufen und Kündigungen.