Für eine Kostenerstattung müssen Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorgelegt werden. Es können maximal 2.000 Euro pro Haushalt erstattet werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Einkaufspreis im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau des Jahres 2021 mehr als verdoppelt hat. Die Referenzpreise für die jeweiligen Energieträger wurden durch Bund und Länder abgestimmt und festgelegt.
Ob es eine Erstattung gibt und wie hoch diese vermutlich ausfällt, kann mit dem Rechner der Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-ihr-anspruch-auf-hilfe-fuer-oel-fluessiggas-oder-pelletheizung-80494
geprüft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei der Antragstellung Unterstützung benötigen, können diese in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhalten. Dafür ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig, um Hinweise zu benötigten Unterlagen zu erhalten.
Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.