Photovoltaik nur mit Vorkasse?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor Vorauszahlungen
50 Prozent
Off

Ob nun wegen der Energiepreiskrise oder als Beitrag zum Klimaschutz. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Hausdach. Volle Auftragsbücher bei den Solarfirmen, gestiegene Preise und auch monatelange Wartezeiten waren zuletzt die Folge. Verbraucherbeschwerden zu Solarfirmen erreichen nun auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Ein Beispiel:  enercoup - Die Energieplaner - mit Sitz in Weimar. Eine Familie aus Sachsen-Anhalt lässt sich ein Angebot erstellen. Material, Planung, Montage und ein Fördermittelservice sollen gut 24.000 Euro kosten. Das Angebot wird angenommen, die notwendigen Materialien für die Solaranlage seitens der Firma bestellt. Liefertermine können allerdings nicht benannt werden. Nur für einen Speicher mit Liefertermin Mai. Jetzt ist Juli, der Speicher ist nicht bei den Verbrauchern. Was aber ist: Der Verbraucher hat - laut Anbieter nach seiner Entscheidung - eine 50 %ige Anzahlung nach Auftragsbestätigung geleistet, sprich die Familie hat gut 10.000 Euro an die Firma in Vorleistung gezahlt. Weitere 30 % sind nach Lieferung des Materials oder Montagebeginn und weitere 20 % nach Montage der Anlage fällig.

Der Verbraucher ist verunsichert. Nachfragen zu Terminen für Materiallieferungen und Montage führen zu keinem Ergebnis. Liest man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma, dann hätte die Lieferung und Montage innerhalb der nächsten 14 Tage nach Ablauf der Widerrufsfrist zu erfolgen, sofern keine anderen Absprachen getroffen worden sind. All das scheint nicht mehr zu gelten. Natürlich können Vertragsparteien jederzeit individuelle Regelungen über Vorkasse vereinbaren. Sollen Vorkasse-Regelungen aber per Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) einseitig festgelegt werden, sind diese mit der Gesetzeslage nur vereinbar, wenn für sie ein sachlicher Grund gegeben ist und den berechtigten Interessen des Kunden hinreichend Rechnung getragen wird.

Rat der Verbraucherzentrale: Die Leistung einer Anzahlung ist regelmäßig freiwillig. Materiallieferungen, die tatsächlich eintreffen, können natürlich in Vorleistung der Gesamtvergütung für den Auftrag bezahlt werden. Will man allerdings auf Nummer sicher gehen, dann gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Danach wird eine Vergütung erst dann fällig, wenn der vereinbarte Auftrag erfüllt und abgenommen worden ist. Bei der Entscheidung für einen Anbieter sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auch die Zahlungsmodalitäten immer genau mitprüfen. Auch in der Solarbranche gibt es Anbieter ohne hohe Vorkasse.


Fragen zu Vertragsschluss, Anzahlungen und Lieferverzögerungen beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt online, telefonisch und in den Beratungsstellen persönlich vor Ort. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.